unionzon für Beschäftigte rund um Amazon!
Wenn du bei oder für Amazon arbeitest, dann bist du auf hier richtig!

Arbeitest du gern bei oder für Amazon? Wirst du gut bezahlt, fair behandelt? Wird respektvoll mir dir umgegangen? Kannst du Urlaub so nehmen, wie du ihn willst? Sind die Pausenzeiten ausreichend? Haben die Vorgesetzten ein offenes Ohr für deine Fragen? Hast du so gute Arbeitsbedingungen, wie es in der Werbung gezeigt wird? Oder bist du der Meinung, dass die Arbeitsbedingungen bei Amazon (noch) besser sein könnten als sie derzeit sind? Dann findest du hier viele wichtige Infos für dich.

Über unionzon
Die Gewerkschaft ver.di setzt sich seit Jahren für bessere Arbeitsbedingungen bei Amazon ein. Die Organisation „Faire Mobilität“ unterstützt zusätzlich Nicht-Muttersprachler bei vielen alltäglichen oder betrieblichen Fragen. Die Kraftfahrerkreise bieten zudem ein Netzwerk für alle Themen der Fahrertätigkeiten und die GUV/Fakulta unterstützt bei allen finanziellen Notlagen, die aufgrund von Regressen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit entstehen. Gewerkschaft bedeutet, dass sich Beschäftigte zusammenschließen und gemeinsam Verbesserungen erreichen. Zusammen können wir dafür sorgen, dass auch die Arbeitsbedingungen bei Amazon (noch) besser werden.

Du willst mehr wissen, hast Fragen oder brauchst Unterstützung? Schreib uns! Wir behandeln alle Anfragen vertraulich. Bitte hinterlass hier unten deine Kontaktdaten. Wir melden uns!
Gerne kannst du uns aber auch eine Nachricht dalassen und uns deine Gedanken mitteilen!
Solltest du dringend Hilfe brauchen, kannst du dich jederzeit an die unten aufgeführte Notfallhotline wenden.
ver.di für Verbot von Subunternehmen - FAIR zugestellt statt ausgeliefert
Die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP-Branche) sind zum großen Teil sehr schlecht. Gemeinsam mit unserem Netzwerk aus Berater*innen von Arbeit und Leben, Faire Integration und Faire Mobilität sehen wir oft katastrophale Zustände. Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben werden nicht eingehalten und es wird oft unter Tarif (sogar teils unter Mindestlohn) bezahlt. Das wollen wir mit dir ändern.
Viele Beschäftigte sind nicht direkt bei dem Paketdienstleister angestellt, für den sie zustellen, sondern arbeiten bei Sub-Unternehmen oder sogar in einer Sub-Unternehmerkette.
Die Bedingungen sind für Beschäftigte bei Sub-Unternehmen und mit Werkverträgen meistens schlechter: Arbeitnehmer*innen bei Sub-Unternehmen sind
- fast nie durch einen Betriebsrat vertreten und werden
- ausnahmslos nicht nach Tarifvertrag bezahlt.

ver.di fordert ein Gesetz, das die folgenden Verbesserungen sicherstellt:
- Das Verbot vom Sub-Unternehmen und Werkverträgen in der KEP-Branche
- Eine Gewichtsbegrenzung der Pakete von 20 kg für Paketsendungen im Ein-Mann-Handling und eine Kennzeichnungspflicht für schwerere Pakete
Dieses Gesetz würde bedeuten, dass die großen KEP-Unternehmen sich nicht länger der Verantwortung für faire und gesunde Arbeitsbedingungen entziehen können!
Was bedeutet das für dich?
Wenn bei dir jetzt viele Fragen aufkommen, ist das völlig verständlich.
Komm mit uns ins Gespräch:
29.11.2022 – 19:00 Uhr – deutsch, rumänisch & kroatisch
30.11.2022 – 19:00 Uhr – deutsch, rumänisch & kroatisch
1.12.2022 – deutsch & englisch
Du musst nirgendwo hinkommen, wir treffen uns online (und wenn gewünscht auch anonym).
Hier stellen wir die Gesetzesinitiative vor und beantworten Fragen, stellen Ansprechpersonen vor. Die Chats werden auf kroatisch und rumänisch übersetzt!
Wir – deine Gewerkschaft ver.di – steht dir zur Seite!
Kontaktformular
Durch die Gewerkschaft ver.di haben die Beschäftigten Verhandlungsmacht
gegenüber den Unternehmen. Gemeinsam können
wir viel erreichen:
- Lohnerhöhungen
- Schutz durch Tarifverträge
- Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Krankengeldzuschuss
- Mehr Urlaub als das Gesetz vorschreibt
- und viele vertraglich abgesicherte Leistungen mehr!
Nur für ver.di-mitglieder
- Arbeitsrechtsschutz
- Sozialrechtsschutz (Krankenkasse, Rentenkasse, Pflegekasse, Arbeitslosenkasse)
- Rechtsschutz bei Regressforderungen, auch bei Paketverlust
- Rechtsschutz bei Schmerzensgeld, z.B. beim Hundebiss
- Lohnsteuerberatung
- Angebote für Seminare
- Streikgeldunterstützung
Free Hotline:
Du fährst Lkw in Deutschland für ein im Ausland angemeldetes Unternehmen?
Dann hast du Anspruch auf den deutschen Mindestlohn von 12€ brutto pro Stunde!
Deine Rechte!
In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, der auch für Sie gilt, wenn Sie in Deutschland fahren. Dabei ist es egal, ob Ihr Arbeitgeber sein Unternehmen in Deutschland oder im Ausland angemeldet hat.
In Deutschland liegt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Oktober 2022 bei 12€ brutto pro Stunde (zuvor: 10,45€).
Oft zahlen Arbeitgeber nur ein geringes Grundgehalt, das nur knapp über dem Mindestlohn des Landes liegt, in dem das Unternehmen angemeldet ist. Viele Fahrer:innen erhalten am Ende des Monats nur deshalb eine höhere Auszahlung, weil Spesen oder Übernachtungspauschalen dazu kommen. Aber das ist nicht richtig!
Der Mindestlohn in Deutschland darf NICHT in Form von Spesen oder Übernachtungspauschalen gezahlt werden. Der Mindestlohn ist ein Festbetrag von 12€ (ab 1. Oktober 2022, davor: 10,45€), Spesen und Übernachtungspauschalen muss der Arbeitgeber zusätzlich zahlen.
Sag auch deinen Kolleginnen und Kollegen Bescheid!
Hier gibt es weitere Informationen zum grenzüberschreitenden Arbeiten: www.fair-arbeiten.eu
Du kennst jemanden, die oder der einen Arbeitgeber mit Unternehmenssitz in Deutschland haben? Auf unserer Website haben wir auch spezifische Informationen für Fahrer:innen mit deutschen Arbeitsverträgen zusammengestellt.
Unterstützung!
Kann man den Mindestlohn nachträglich durchsetzen?
Beratungsstellen und die Gewerkschaft ver.di kann dich unterstützen, wenn du deine Rechte vor einem deutschen Arbeitsgericht geltend machen willst. Beratungsstellen bieten eine kostenlose Erstberatung und Unterstützung bei der Suche nach einem Anwalt.
Eine rückwirkende Lohnforderung lohnt sich. Für nicht gezahlte Mindestlöhne ist das für die letzten drei Jahre möglich. Die Grundlage dafür ist eine gute Dokumentation deiner Arbeitszeit.
Hast du ein Recht auf Zulagen und Übernachtungspauschalen?
Wende dich an die Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle und frag nach, ob es im Land Ihres Arbeitgebers einen gesetzlichen Anspruch auf Spesen und Übernachtungspauschalen gibt.
Wir empfehlen, mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe deiner Spesen und Übernachtungspauschale zu treffen.
Wie kannst du herausfinden, welcher Teil deiner Vergütung zusätzlich zu den 12€ (ab 1. Oktober, zuvor: 10,45€) brutto bezahlt werden muss?
Guck auf den Zweck der Zahlung: Das Geld, das der Arbeitgeber dir bezahlt, damit du in der Kabine schläfst, damit du essen kannst und Parkplätze, Toiletten, Duschen oder ein Hotel benutzen kannst, das muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Mindestlohn zahlen.
Wenn du nicht sicher bist, ob eine Zahlung diese Bedingungen erfüllt, wende dich an eine Beratungsstelle oder an deine Gewerkschaft.
Arbeitszeit dokumentieren!
Um nicht gezahlten Lohn bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern zu können, ist es wichtig, dass du jede Stunde, die du gearbeitet hast, dokumentierst. Wir empfehlen , eine persönliche Dokumentation aus drei Teilen anzulegen:
- Lies deine Fahrerkarte mindestens einmal, am besten zweimal pro Jahr aus und speicher die Daten digital ab (in einer Werkstatt, bei einem anderen Spediteur oder kauf dir ein Lesegerät für etwa 30€)!
- Mach ein Foto jedes CMRs! Darin sind alle Daten der Geschäftspartner deines Arbeitgebers enthalten, die du ebenfalls zur Verantwortung ziehen kannst.
- Jedes Mal, wenn du eine Staatsgrenze überquerst, notier dir Ort, Datum und Uhrzeit. So kannst du nachweisen, in welchem Staat du welchen Lohnanspruch hast.
Notiere deine Arbeitszeiten zusätzlich zum Fahrtenschreiber in einem Kalender. Schreib dir den Anfang sowie das Ende jedes Arbeitstages und alle Pausen auf.
Was tun, wenn dein Arbeitgeber dich zu gefälschten Aufzeichnungen oder anderen Gesetzesverstößen auffordert?
Wenn dein Arbeitgeber dich zum Beispiel zum Schlafen in der Kabine während einer 45h-Ruhezeit auffordert, solltest du dir diese Anweisung per SMS bestätigen lassen. Dies kann später ein wichtiger Beweis dafür sein, dass du von deinem Arbeitgeber zu Gesetzesverstößen aufgefordert worden bist.
Gewerkschaften setzen sich für faire Löhne für alle Fahrer:innen ein. Das geht nur gemeinsam. Werde jetzt Mitglied deiner Gewerkschaft, wenn du Verbesserungen erreichen magst!
Anspruch auf Lohn hast du für jede Stunde, die du arbeitest... aber was gilt als Arbeitszeit, was als Freizeit?
Dein Arbeitgeber muss dir Lohn zahlen für:
Fahrzeiten, andere Tätigkeiten und Bereitschaftszeiten.
Es ist wichtig, zwischen Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Pausen zu unterscheiden. Beachte die Symbole im Fahrtenschreiber:
- Lenkzeit erfasst der Tachograf automatisch
- Sonstige Arbeiten registrierst du selbst mit dem Hammer. Dazu gehören z.B.: Ladezeiten (es reicht, wenn du die Beladung beaufsichtigst), tanken, Dokumente ausfüllen und andere Tätigkeiten, in vielen Fällen auch deine Bereitschaftszeiten.
- Wenn der Lkw steht und du dennoch für den Arbeitgeber erreichbar sein musst, gilt das als Bereitschaftszeit. Sie kann mit zwei verschiedenen Symbolen registriert werden:
- Mit dem Hammer werden Bereitschaftszeiten aufgezeichnet, wenn du nicht im Voraus weißt, um wie viel Uhr diese Bereitschaftszeit enden wird.
- Mit dem Briefumschlag werden Bereitschaftszeiten aufgezeichnet, wenn du im Voraus genau weißt, um wie viel Uhr diese Bereitschaftszeit enden wird.
Bezahlt werden müssen alle diese Zeiten.
- Nur für deine Freizeit muss der Arbeitgeber nichts zahlen. Drück im Tacho nur dann auf Stuhl/Bett, wenn du sich in dieser Zeit vom Lkw entfernen kannst und dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehen musst. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeiten sind Freizeit. Der Arbeitgeber darf in deinerFreizeit keine Verfügbarkeit oder Arbeit verlangen.

Die “Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften”, GUV/FAKULTA, ist keine Versicherung. Sie ist eine Einrichtung der Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Mitglieder der GUV/FAKULTA schützen sich damit gegen Risiken bei der beruflichen Tätigkeit.
So zum Beispiel:
- Schadensersatzbeihilfe bei arbeitsrechtlich begründeter Inanspruchnahmen durch den Arbeitgeber
- Unterstützung durch Übernahme des Selbstbehalts bei bestehender Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung pro Schadensfall einmalig bis maximal 300 Euro
- Rechtschutz in Strafverfahren
- Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadensfalles
- u.v.m
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